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Überbetriebliche Unterweisung

von Auszubildenden des Handwerks

Allgemeine Erläuterungen zur überbetrieblichen Unterweisung im Handwerk

Das Berufsbildungszentrum Euskirchen bietet für die Berufe Tischler/-in, Fachkraft für Metalltechnik, Metallbauer/-in, Bauten- und Objektbeschichter/-in, Maler/-in und Lackierer/-in, Kraftfahrzeug-Mechatroniker/-in, Elektrotechniker/-in, Gas- und Wasserinstallateur/-in, Zentralheizungs- und Lüftungsbauer/-in ergänzend zur betrieblichen Ausbildung die überbetriebliche Unterweisung an. Die Inhalte der überbetrieblichen Unterweisung sind mit den Innungen und Verbänden bundesweit abgestimmt und werden von der zuständigen Handwerkskammer Aachen verbindlich für die Ausbildungszeit vorgegeben. Die Teilnahme der Auszubildenden des Handwerks an der Unterweisung ist Pflicht. Daneben findet der reguläre Berufsschulunterricht statt. Zur Durchführung der überbetrieblichen Unterweisung stehen geprüfte Ausbilder/-innen sowie eine umfangreiche räumliche und sachliche Ausstattung zur Verfügung.

Organisatorischer Rahmen

Vor Beginn der Berufsausbildung werden die künftigen Lehrlinge in den oben genannten Berufen einmalig vom Ausbildungsbetrieb auf den Vordrucken des BZE für die ÜLU angemeldet. Die Kurse umfassen einen Zeitraum von einer bis zu drei Wochen. Für jeden Beruf liegen detaillierte Einzelpläne vor. Der zeitliche und inhaltliche Ablauf ist mit der Berufsschule (Thomas-Eßer Berufskolleg) abgestimmt. Die Einladung der Teilnehmer/-innen zu den einzelnen Lehrgängen erfolgt im Rahmen der jährlichen Terminplanung rechtzeitig über den Ausbildungsbetrieb.

Durchführung / Zusammenarbeit mit Betrieb und Kammer

Die Ausbildung im BZE wird grundsätzlich in Vollzeitform durchgeführt. Die Ausbildungszeit liegt derzeit montags bis donnerstags von 07:30 Uhr - 16:00 Uhr und freitags von 07:30 Uhr - 15:00 Uhr. Teilweise kann die Unterweisung auch bis 17:00 Uhr erfolgen. Es gibt je eine kürzere Pause am Vor- und Nachmittag (außer freitags) und eine Mittagspause von 30 Minuten. Grundsätzlich wird der Lehrgangsbetrieb im BZE während des ganzen Jahres durchgeführt. Die Auszubildenden werden angehalten, intensiv mitzuarbeiten. Wir legen großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit dem Ausbildungsbetrieb und informieren den Betrieb gern über den Leistungsstand z. B. durch Vorlage von Übungsarbeiten etc. Auch über evtl. Krankmeldungen, die an das BZE zu erfolgen haben, unterrichten wir den Betrieb unverzüglich. Darüber hinaus besteht enger Kontakt zur Geschäftsführung und Ausbildungsberatung der Abteilung Berufsbildung der Handwerkskammer Aachen, welche auch die überbetriebliche Ausbildung im BZE förmlich überwacht.

Förderung

Die überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge werden mit finanzieller Unterstützung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages - und das Land Nordrhein-Westfalen sowie den Europäischen Sozialfonds durchgeführt.